Ein Erfolg für die parlamentarische Kontrolle und für den sorgsamen Umgang mit Steuergeld.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Teile des bayerischen Haushaltsgesetzes 2022 sind verfassungswidrig. Damit wurde die Klage der AfD-Landtagsfraktion in einem wesentlichen Punkt bestätigt.
Im Mittelpunkt stand die Kreditermächtigung in Höhe von rund 5,8 Milliarden Euro, die die Staatsregierung unter Berufung auf die Corona-Pandemie schaffen wollte. Das Gericht stellte fest, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Ausnahme von der Schuldenbremse nicht ausreichend dargelegt wurden.
Die Schuldenbremse ist kein unverbindlicher Vorschlag
Die Bayerische Verfassung setzt der Staatsverschuldung bewusst enge Grenzen. Ausnahmen sind nur in außergewöhnlichen Notlagen zulässig und müssen nachvollziehbar begründet werden.
Genau daran fehlte es nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs. Wer Milliardenkredite aufnehmen möchte, muss transparent darlegen, warum dies unvermeidbar ist und wofür die Mittel konkret benötigt werden. Diese Anforderungen dienen dem Schutz der Steuerzahler und der Generationengerechtigkeit.
Unsere Klage war richtig und notwendig
Als AfD-Fraktion haben wir den Haushalt nicht aus parteipolitischen Gründen angegriffen, sondern weil wir unsere Aufgabe als Opposition ernst nehmen. Die Kontrolle der Staatsregierung gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Landtags.
Das Urteil zeigt, dass diese Kontrolle notwendig war. Auch Regierungen müssen sich an die Verfassung halten. Gerade in Krisenzeiten dürfen rechtsstaatliche Grundsätze nicht aufgeweicht werden.
Keine praktischen Folgen – aber eine klare Botschaft
Zwar hat die Staatsregierung die Kreditermächtigung letztlich nicht genutzt, sodass keine unmittelbaren finanziellen Folgen entstehen. Das ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Aussage des Urteils.
Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Schuldenbremse nicht durch pauschale Verweise auf eine Krise umgangen werden kann. Wer Ausnahmen beansprucht, muss diese sorgfältig und verfassungsfest begründen.
Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld
Gerade in Zeiten hoher Belastungen für Bürger, Familien und Unternehmen braucht Bayern eine solide Finanzpolitik. Neue Schulden dürfen niemals zum politischen Normalfall werden.
Als AfD setzen wir uns weiterhin für eine transparente Haushaltsführung, eine konsequente Kontrolle staatlicher Ausgaben und einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld der Bürger ein. Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs unterstreicht, wie wichtig diese Grundsätze sind.
Ihr Johann Müller, MdL
Mitglied des Bayerischen Landtags
AfD-Fraktion Bayern
